Krakowskie prawodawstwo cechowe w XV, XVI i na początku XVII stulecia
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Die krakauer Zunftgesetzgebung im 15., 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts
Die Grundlage des Wirkens der Handwerkerzünfte im 15., 16. und 17. Jahrhundert in Krakau bildeten die Statuten der Zünfte und Gesellenvereine sowie ihre zahlreichen Ergänzungen (additamenta ad statuta), die vom Magistrat (im 14.-16. Jahrhundert) und von den polnischen Herrschern bestätigt wurden. Die polnischen Könige bestätigten als die Besitzerder Stadt Krakau, die zugleich die Hauptstadt des Staates bildete, seit Beginn des 16. Jahrhunderts die Zunftbriefe in Form eines entsprechenden Dokuments. Auf der Grundlage zweier von F. Piekosiński und S. Krzyżanowski bearbeiteten Quellenbücher vom Ende des 19. Jahrhunderts konnte der Autor die Daten der Bestätigung der Zunftbriefe durch den Krakauer Magistrat und solche polnischen Könige wie Sigismund der Alte (zwei Statuten von 1516 und 1547), Sigismund August (zehn Statuten in den Jahren 1549-1569), Heinrich von Valois (ein Statut von 1574), Stefan Batory (13 Statuten in den Jahren 1578-1585) und Sigismund III.Wasa (20 Statuten für 18 verschiedene Zünfte in den Jahren 1588-1628) feststellen. In den Jahren 1517-1624 bestätigte der Krakauer Magistrat 15 Statuten für 13 Gesellenvereine.
Die Zunftbriefe weisen formale und inhaltliche Ähnlichkeiten auf. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Statuten ergeben sich aus der Spezifik des jeweiligen Berufes. Der Inhalt der Zunftbriefe konzentrierte sich auf folgende Fragen: 1. die innere Struktur der Organisation, 2. die Zeitdauer, die Prozedur und die Bedingungen für die Berufsausbildung und die allgemeine Erziehung, 3. Produktion und Arbeit, 4. berufliche, militärische, religiöse und gesellschaftliche Pflichten der Mitglieder sowie eine Auflistung der Strafen für ihre Nichterfüllung.
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