Filozoficzne podstawy paktów praw człowieka (na marginesie aktualnych tendencji filozofii prawa)
Abstrakt
Die philosophischen Grundlagen der Menschenrechtspakte (am Rande aktueller Tendenzen der Rechtsphilosophie)
Ausgangspunkt der Betrachtungen des Autors ist die Frage, ob es möglich ist, eine universalistische Begründung des Problems der Menschenrechte zu konstruieren. Die Nachkriegsdiskussion über die Menschenrechte ist in dieser Angelegenheit ja ausdrücklich skeptisch gefärbt, was zwar vielfach bedingt ist, aber dem Autor als eine vom rechtsphilosophischen Gesichtspunkt nicht gerechtfertigte Haltung erscheint.
Bei der Erörterung des Problems der Menschenrechte müssen die grundlegenden Aspekte dieser Angelegenheit konsequent unterschieden werden: der positiv-rechtliche, der rechtssoziologische, der politisch-pragmatische und der rechtsphilosophische. Der Autor ist der Ansicht, dass die Erlangung einer rechtsphilosophischen Begründung, die die Züge einer universalistischen Begründung tragen würde, die Versuche einer komplexen Lösung des Problems der Menschenrechte auf wesentliche Weise optimalisieren kann. Vom methodologischen Gesichtspunkt aus müsste dem das Bewusstsein der Notwendigkeit einer Unterscheidung der Fragen des Typs "wie" von den Fragen des Typs "warum" zur Seite stehen. Die Nachkriegsgeschichte des Problems der Menschenrechte konzentrierte sich auf die erste Art von Fragen, während man gegenwärtig öfter auf die zweite zurückgreift. Die Fragen des Typs "warum" kann man dem Autor zufolge nur auf rechtsphilosophischer Ebene konsequent beantworten. Wenn wir aber solche Antworten finden und wenn sie universalistischen Charakter haben werden, dann sollten wir auch die bisherigen Antworten auf die Fragen des Typs "wie" einer Revision unterwerfen.
Die nächste Prämisse des Autors besteht in der Ansicht, dass sich die universalistische Begründung des Problems der Menschenrechte auf die Idee des Naturrechts stützen sollte. Den Begriff "Naturrecht" umgibt seit Jahrhunderten eine ganze Reihe von Missverständnissen, und daher muss dem Autor zufolge vor allem die Frage beantwortet werden, was wir gegenwärtig unter diesem Terminus verstehen. Mit diesem Ziel fasst der Autor den aktuellen Stand der Diskussion um das Naturrecht zusammen und gelangt zu dem Schluss, dass das "Naturrecht" gegenwärtig eher als eine Art rechtsphilosophischen Verständnisses verstanden wird und nicht nur als eine normative Kategorie.
Die grundlegenden theoretischen und politischen Kontroversen zum Problem der Menschenrechte entstanden in den letzten Jahren vor allem auf der Linie Ost - West - Dritte Welt. In diesem Zusammenhang stellt sich der Autor die Frage, ob es irgendwelche gemeinsamen Punkte zwischen den politischen Hauptkonzeptionen des Problems der Menschenrechte gibt. Auf der Grundlage der Analyse des Inhalts der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte sowie der Menschenrechtspakte kommt der Autor zu der Schlussfolgerung, dass das Finden einer gemeinsamen rechtsphilosophischen Grundlage möglich ist und dass ihr Ausgangspunkt in der Kategorie der Menschenwürde zu liegen scheint. Zu einer solchen Schlussfolgerung führt auch die Analyse der zeitgenössischen Literatur dieses Gegenstandes. Ein Vergleich der Standpunkte der verschiedenen Autoren zeigt nämlich, dass die Unterschiede zwischen der sog. Konzeption des Westens und der sog. sozialistischen Konzeption vom rechtsphilosophischen Gesichtspunkt einer relativen Verwischung unterliegen.
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