Stanowisko Kościoła wobec koncepcji praw człowieka okresu Oświecenia i deklaracji z XVIII w.

  • Franciszek Janusz Mazurek

Abstract

Der Standpunkt der Kirche zur Menschenrechtskonzeption der Aufklärung und der Deklarationen des 18. Jahrhunderts

Der Autor stellt die These, auf, dass die negativen Stellungnahmen der Päpste des 18. und 19. Jahrhunderts zu den Menschenrechtskonzeptionen der Aufklärungsperiode /in Frankreich/ und der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 eher durch doktrinelle Gründe und die Situation der Kirche in diesem Zeitraum in Frankreich und nicht durch den "Konservatismus“ der Päpste bewirkt wurden. Auch macht er deutlich, dass die Kirche nicht negativ zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 Stellung nahm.

Er polemisiert mit den Autoren, die der Meinung sind, der Standpunkt des Apostolischen Stuhls zur Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte sei negativ gewesen und erst Johannes HIII hätte diese Rechte erst 1963 in "Pacem in terris" akzeptiert. Der Autor zeigt, dass:
1. selbst die zeitgenössischen Anhänger einen liberalen Konzeption der Menschenrechte die Konzeption aus dem 18. Jahrhundert nicht unkritisch und vorbehaltlos akzeptieren, dass diese eine weitreichende Evolution durchgemacht hat;
2. auch Hegel und danach Marx u.a. diese Konzeption scharf kritisiert haben;
3. man es der Kirche nicht zum Vorwurf machen darf, dass sie die Konzeption unbeschränkter Freiheit nicht akzeptiert hat. Schliesslich entstand der Kapitalismus, der im 19. Jahrhundert zu einer schrecklichen Ausbeutung des Proletariats führte, auf den Hintergrund des Liberalismus;
4. Johannes XIII. die Konzeption aus dem 18. Jahrhundert in der Enzyklika "Pacem in terris" nicht akzeptiert hat. Gewisse Einwände wurden sogar gegenüber der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte der UNQ von 1948 vorgebracht, in der die freiheitlichen und gesellschaftlichen Rechte enthalten sind;
5. sich die Aufmerksamkeit der Kirche seit dem 19. Jahrhundert auf die gesellschaftlichen Rechte konzentriert. Eben dieser Problematik der gesellschaftlichen Rechte des Menschen und keiner anderen war die Enzyklika "Rerum novarum" Leons XIII. von 1891 gewidmet.

Published
2020-05-01
Section
Articles