Nauka Marcina Śmigleckiego o lichwie a uchwały synodów polskich XVI i XVII wieku

  • Janusz Drzazga

Abstract

Marcin Śmiglecki. Lehre über Wucher und Beschlüsse der polnischen Synode des 16. und 17. Jhs.

Das Schaffen der polnischen Gelehrten der vergangenen Jahrhunderten, das den Wucher anbetrifft,steht im Widerspruch zur Meinung, dass das Interesse der Kirche für sozial — wirtschaftliches Gebiet erst im letzten Jahrhundert zu spüren sei. Gegenüber anderen, die über den Wucher schrieben, hat sich bei uns besonders Pfarner Marcin Smiglecki, der Jesuiten Gelehrte, Professor der Wilnaer Akademie, Autor eines elf Ausgaben zählenden Werkes über Wucher um die Wende des 16. zum 17. Jahrhundert hervorgetan. Viel scheint von Smiglecki Verbindungen mit einer 53 normative Akten über Wucher umfassenden örtlichen synodalen Legislatur des 16. und 17. Jahrhunderten zu zeugen. Vor allem hat auf den Jesuiten — Moralisten im negativen Sinne Jura ausgewirkt und öffnete ihm sozusagen einen Weg zur Bereicherung des lakonischen Gesetzes von einer problem—-analytischen Seite. Smiglecki stellte Kreditwucher zu einer moralen Bewertung: gesetzliches Verbot wurde durch die Bewertung, was „prohibitionswert'' ist, möglich. Bearbeitung dieser Bewertung umfasste Forschungen einer „technischen" Struktur der Lohnerhebung aus dem Grunde des Borgens, und nächstens eine Konfrontation der Ergebnisse dessen mit moralen Gesetzen. Smiglecki hat eine von der Synodalen Legislatur im 16. Jahrhundert übernommene kanonistiche Interpretation des Wucherverbots in Richtung seiner Lockerung ausgenutzt und erwies sich ein Kanonist einer salmatisch — jesuitischen Orientierung. Demnächst die Gesetzgeber des 17. Jahrhunderst, die von Jesuiten aufgenommen moralen Begründungen des Wucherverbots in Richtung seiner Lockerung, wurden zu Epigonen ejner leicht rückständiegen Scholastik. Alles in allem haben die Smiglecki Lehre und Synodenbeschlüsse eine gewisse theoretisch — praktische Integration geschaffen, die ein GesamatbikJ der Äausserungen der Kirche in Polen in den 16. und. 17. Jahrhunderten darstellen.

Studien darüber scheinen: 1. die Unverandbarkiet und eine Entwiklungsfäheit der katholischen Gesellschaftslehre im Zeitraum zweier Jahrhunderte zu bestätigen; 2. eine Untauglichkeit der Einwände zu zeigen, dass kirchliche Faktoren einen wirtschaftlichen Fortschritt bestimmen, oder dass sie an sozialer Ausbeutung beteiligt waren; 3. eine Revision der Anschauungen zu begründen, die den Autorität der Theologen —Kanonisten aut dem Gebiet der Wirtschaft verachteten; 4. eine Korelation der amtlichen und privaten sozialen Ausbildung von der Kirche und die Rolle der katholischen Gelehrten beim Ausfüllen der Lücken in dieser Ausbildung zu enthüllen. Bei der Gelegenheit kam eine drastiche damals Zwiespattung zwischen der Doktrin und dem Leben hervor, zwischen homo oeconomicus und homo ecclesiasticus.

Published
2020-05-01
Section
Articles