Specjalni wysłannicy Wielkich Mistrzów do Prus i Inflant. Przyczynek do funkcjonowania centralnych i terytorialnych organów władzy Zakonu Krzyżackiego w połowie XIII wieku
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Spezielle Abgesandte der Großmeister nach Preußen und Livland. Ein Beitrag über das Funktionieren der zentralen und territorialen Verwaltungsorgane des Deutschritterordens in der Mitte des 13. Jahrhunderts
In den hier vorliegenden Betrachtungen versuchte der Autor aufzuzeigen, daß zu Beginn der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auf dem Territorium von Preußen und Livland mit Sondervollmachten versehene Ordensbeamte (die als „Stellvertreter” des Hochmeisters bezeichnet wurden) in Erscheinung traten, die eine Zeitlang die Kompetenzen der höchsten lokalen Hierarchen des Ordens übernahmen (diese wahrten jedoch weiterhin − zumindest zu Beginn − ihre bisherigen Würden) und die ihnen übertragenen Aufgaben realisierten. Die Entstehungsgeschichte dieser Ämter ist in den im 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts in den Ritterorden bestehenden Funktionen spezieller Abgesandter nach Europa zu suchen, die in den Quellen „magister” oder „preceptor citra mare” genannt werden.
Im Jahre 1251 kam Eberhard von Sayn aus dem Heiligen Land nach Preußen und führte im Auftrage des Hochmeisters und des Hauptkapitels zusätzliche Verhaltensregeln für die Brüder aus dem preußischen Zweig des Ordens ein und erweiterte die örtliche Verwaltungsstruktur durch die Schaffung neuer Komturämter. Er war es auch, der in den Jahren 1252-1254 in Livland die Aufteilung Kurlands zwischen das örtliche Bistum und den Orden bewerkstelligte, den Bau eines Schlosses in Memel (Kłajpeda) befahl (vielleicht mit dem Gedanken an eine Eroberung Sambiens) und wahrscheinlich eine Aktion zur Torpedierung des Vorgehens von Mendog durchführte, der seine Taufe und Krönung anstrebte. Dietrich von Grüningen, Eberhards Nachfolger in der Position des Sonderbevollmächtigten, verpflichtete sich im Namen des livländischen Landesmeisters und der dortigen Brüder zur Anerkennung der bischöflichen Jurisdiktion in den Ordensgütern. Diese beiden Hierarchen übten als Sonderbevollmächtigte zugleich die Funktionen deutscher Landesmeister aus. Zu Beginn des Jahres 1262 kam − wie es scheint − Helmerich von Würzburg aus dem Heiligen Land nach Preußen, der als Sonderbevollmächtigter des Hochmeisters höchstwahrscheinlich damit beauftragt war, die Krise im Funktionieren der örtlichen Verwaltungsorgane zur Zeit des preußischen Aufstandes zu beheben.
In späteren Zeiten wurden aus nicht näher bekannten Gründen keine Sonderbevollmächtigten der Hochmeister mehr nach Preußen und Livland berufen.
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