Z życia ubogich w szpitalach wielkopolskich w okresie potrydenckim

  • Marian Surdacki Catholic University of Lublin

Abstract

[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]

Das Leben der Armen in den grosspolnischen Spitälern der nachtridentinischen Zeit

Die Spitäler stellten einen Ort dar, an dem man sich besonders um die Wahrung der guten Sitten und ein moralisch-ethisches Leben der untergebrachten Personen kümmerte. Ein Ausdruck dieser Sorge war die empfohlene Trennung der Armen im Spital nach Geschlechtern. Wegen der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten der meisten Spitäler war diese Empfehlung allerdings nicht völlig zu verwirklichen. Verhältnismässig häufiger wurde in den Spitälern das Prinzip der Trennung der gesunden von den kranken Personen eingehalten. Dies geschah nicht allein aus Furcht vor Ansteckung der übrigen Personen, sondern auch wegen des allgemeinen Komforts der einen und der anderen. Es muss unterstrichen werden, dass die Kranken in den Spitälern die entschiedene Minderheit bildeten.

Im 17. und 18. Jahrhundert war das Spital − als eine in sehr hohem Masse unter kirchlicher Verwaltung stehende Institution − ein Ort der besonderen Sorge um das religiöse Leben der dort unteregebrachten Personen. Wie J. Lipski in einem Hirtenbrief von 1737 feststellte, wurden diese Stätten nicht nur zur Vermeidung des Bettler- und Vagabundentums eingerichtet, sondern auch mit dem Ziel, die Frömmigkeit der Armen zu fördern. Gemäss der damaligen Lehre der Kirche wurde in den Spitälern daher der Sorge um die Seele des Armen grösseres Gewicht beigemessen als um seine Gesundheit. Die Spitäler sollten nicht nur der Fürsorge und in gewissem Sinne auch der Heilung dienen, sondern auch der Bildung und Seelsorge. Die Kenntnis des Katechismus bildete die erste und entscheidende Bedingung für die Aufnahme ins Spital und zugleich den ersten Schritt in der Entwicklung des religiösen Lebens der Armen im Bereich des Spitals. Das Leben der Spitalpensionäre sollte intensiv von Gebeten und anderen frommen Praktiken ausgefüllt sein. Zu den wichtigsten und häufigsten religiösen Pflichten der Pensionäre gehörten die systematische Teilnahme an der heilligen Messe, das Beten für die Stifter und Wohltäter sowie die häufige Teilnahme an den heiligen Sakramenten. Das Nichtbeachten der religiösen Praktiken und insbesondere des sakramentalen Lebens konnte zum Verweis aus dem Spital führen. Aus dem Spital verwiesen wurde man ausserdem im Falle schlechten Verhaltens sowie der Nichteinhaltung der das Leben der Armen im Spital in allen Einzelheiten normierenden Regeln. Diese Regelungen bestimmten auch die genauen Reviere und Prinzipien für das Almosensammeln der Spitalbewohner. Denn das Betteln bildete neben dem Gebet und den kirchlichen Diensten die Hauptbeschäftigung der Spitalbewohner. Die Pensionäre waren auch zu kirchlichen Hilfsdiensten verpflichtet. Vor allem sollten sie die Kirchenstufen reinigen und die Kirche bis zu ihrer Schliessung bewachen. Gleichzeitig war es unter Androhung strenger Strafen verboten, die Spitalbewohner zu anderen Arbeiten heranzuziehen, es sei denn in notwendigen Situationen für einen entsprechenden Lohn.

Published
2019-07-08
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