Prawa człowieka w encyklikach papieża Leona XIII

  • Franciszek Janusz Mazurek

Abstrakt

Die Menschenrechte in den Enzykliken des Papstes Leo XIII

In der Einführung erklärt der Autor, warum die Päpste des 18. und 19. Jahrhunderts einen negativen Standpunkt gegenüber der Konzeption der Freiheit und der Rechte des Menschen der Aufklärungszeit vertraten. Dieser Standpunkt wurde dem Autor zufolge von doktrinellen Gründen bestimmt, und nicht von einem Konservatismus der Päpste, wie viele Autoren meinen. Er unterstreicht, dass auch G. Hegel und K. Marx die liberale Konzeption der Menschenrechte aus doktrinellen Gründen scharf kritisierten. Kritisch schätzte dieses Konzeption auch J. Maritain ein. Der Autor verwirft die Ansicht, die Kirche hätte sich erst seit dem Pontifikat von Johannes XXIII. (Pacem in terris) für die Menschenrechte zu interessieren begonnen. Er ist der Meinung, dass sich schon Leo XIII. mit den Menschenrechten expressis verbis befasst hat, und nennt die Enzyklika Rerum novarum eine Deklaration der sozialen Rechte des Menschen. Mit dem Schutz der Menschenrechte befasste sich die Kirche ja von Anfang ihres Bestehens an. Die praktische sozial-karitative und Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kirche wurde in der Gesetzgebung der Staaten nach langen Jahren endlich in den Rang eines Rechtsschutzes erhoben.

Leo XIII. befasste sich in seinen Enzykliken mit den Freiheitsrechten -dem Recht auf Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, dem Recht auf Freiheit des Wortes und der Lehre - und den Gesellschaftsrechten - dem Recht auf Arbeit, dem Recht auf gerechten Lohn, auf den Besitz von Privateigentum, dem Recht auf Versammlung (Schaffung von Gewerkschaften), auf Erholung, entsprechende Arbeitsbedingungen, dem Recht auf den Schutz dieser Rechte von Seiten des Staates.

Opublikowane
2020-05-01
Dział
Artykuły