Pojęcie wyboru podstawowego we współczesnej etyce (Jacques Maritain, Dietrich von Hildebrand, Josef Fuchs) 107
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Der Begriff der Grundentscheidung in der gegenwärtigen Ethik (Jacques Maritain, Dietrich von Hildebrand, Josef Fuchs)
Im vorliegenden Aufsatz unternimmt der Autor die Analyse des Begriffes der Grundentscheidung bei drei Hauptvertretern dieser Theorie d.h. bei J. Maritain, D. von Hildebrand und J. Fuchs. In der Theorie der Grundentscheidung sieht der Autor eine wichtige Entwicklung und Vertiefung der klassischen Theorie der Tugend. Während sich die klassische Ethik auf der objektiven Seite der sittlichen Erfahrung konzentriert und sie in den vorwiegend metaphysischen Kategorien auffaßt, beleuchtet der neue Ansatz (zu dem auch solche Autoren, wie M. Scheler und K. Wojtyła gehören) die subjektive Seite der sittlichen Erfahrung und erarbeitet neue Kategorien derer Interpretation.
J. Maritain − in Anlehnung an einige Texte von Thomas von Aquin − spricht von dem ersten Akt der Freiheit, in dem das Subjekt nicht nur das sittlich Gute (bonum honestum) zum ersten Mal selbständig einsieht, sondern es auch so tief annimmt (wobei er implicite auch Gott annimmt), daß diese Wahl nur durch einen ebenso tiefen Akt verändert werden kann. D. von Hildebrand unternimmt hingegen eine phänomenologische Analyse der sittlichen Erkenntnis, in der er verschiedene Stufen der Grundentscheidung unterscheidet. J. Fuchs schlägt eine transzendental-philosophische Interpretation der Grundentscheidung vor, indem er zwei Sphären der menschlichen Freiheit (eine kategoriale und eine transzendentale) unterscheidet und die Grundentscheidung der transzendentalen Freiheit zuweist. Diese Entscheidung drückt sich in kategorialen Akten aus, kann aber mit keinem von ihnen identifiziert werden. In der Grundentscheidung verfügt die Person über sich selbst als Ganzem. Da aber diese Entscheidung in der transzendentalen Freiheit geschieht, kann sie nie Objekt kategorialer Erkenntnis werden.
Der Autor wirft das Problem auf, ob die Grundentscheidung nicht durch die weniger tiefen Akte gleichsam entleert werden kann (Banalität des Bösen). Es liegt auch der Gedanke nahe, daß zwei entgegengesetzte Optionen zugleich in einer Person bestehen können. In Bezug auf den transzendental-philosophischen Ansatz von Fuchs läßt sich schließlich auch fragen, ob der Akt der Grundentscheidung als ein menschlicher Akt (actus humanus) begriffen werden kann, wenn er keineswegs obiektivisierbar ist. Da Fuchs die traditionelle Auffassung des Naturrechts fallen läßt und Proportionalismus als sein Ersatz akzeptiert, besteht hier die Gefahr, daß diese Interpretation der Grundentscheidung zu einer neuen Form der Ethik der Intention führt.
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