Relacja prawa do polityki w demokratycznym państwie prawa
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Die Verhältnisbestimmung des Rechts zur Politik in dem demokratischen Rechtsstaat
Die Sphäre der Politik umfaßt die leitende und gestaltende Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der Gemeinschaft im Hinblick auf die existentiellen Grundlagen ihres Soziallebens. Von der Gesamtheit her gesehen handelt es sich hier um die Aufgabe und den Prozeß einer ständigen Selbstverwirklichung der Gesellschaft, durch die sie ihr Sozialleben gestaltet, sichert und erhält, indem sie ein für die Mitglieder maßgebliches Ordnungsgefüge errichtet, das wir in seiner Gesamtheit als Sozialordnung bezeichnen.
Wir gehen davon aus, daß der Zusammenhang von Recht und Politik zu prüfen ist, und zwar nicht nur, wie er sich in beiden Bereichen seinsmäßig auswirkt, sondern auch, wie er sich sachdienlich auswirken kann und soll. In der Politik ist vorherrschend das dynamische Element, im Recht aber das statische. Aber gerade dieser Unterschied stellt eine funktionale Verbindung von Politik und Recht her, die auf einem gegenseitigen Aufeinander-Angewisensein beruht.
In der Verbindung von Recht und Politik zeigt sich nämlich einerseits ein Moment derGleichrichtung, anderseits ein Moment der Spannung, die sich möglicherweise bis zur Gegensätzlichkeit steigern kann. Beides trifft sowohl auf die Rechtsbildung als auch auf die Rechtsanwendung zu.
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