Zasady uznawania związków religijnych w prawie polskim w latach 1944-1989

  • Jacek Dziobek-Romański

Abstrakt

[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]

Prinzipien der Anerkennung von religiösen Verbänden in der polnischen Rechtswissenschaft in den Jahren 1944-1989

Die Anerkennung von religiösen Verbänden ist ein Aspekt von Verhältnissen zwischen einem Staat und den religiösen Verbänden. Staatliche Regierungen in den Jahren 1944-1989 promovierten Entkirchlichung des Staates, was Einfluß auf die Politik im Verhältnis zu den religiösen Verbänden hatte. Diese Religionsgemeinschaften waren in der damaligen Zeit in eigenen Rechten deutlich begrenzt.

Die Art und Weise, sowie Form der Anerkennung der religiösen Verbände von dem Staat kann über Realisierung von Rechten entscheiden, die aus der religiösen Freiheit resultieren. Das Problem von dem Verstoßen gegen verfassungsmäßige Eintragungen von den Staatsregierungen betraf vor allem die katholische Kirche. Nach dem Abbrechen des Konkordats 1925 sollte man die Anerkennung der katholischen Kirche in den fragmentarischen Ausführungen suchen, die in dem ganzen rechtlichen System zu finden sind. Die Anerkennung von drei religiösen Verbänden im Jahre 1946 auf der Grundlage einer administrativen Entscheidung war auch ein Verstoßen gegen verfassungsmäßige Ordnung, dasselbe betrifft die Anordnung aus dem Jahre 1949, die die religiösen Verbände für Vereinigungen hielt.

Der Autor stellt Formen der Anerkennung der religiösen Verbände in den Jahren 1944-1989 vor. Sie wurden im Aspekt der damals stark funktionierenden Tendenzen zur Atheisierung des Staates besprochen. Das ist noch ein Grund dafür, einen kommunistischen Staat als einen Konfessionsstaat zu anerkennen.

Opublikowane
2019-11-13
Dział
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