Podstawy prawne obowiązku głoszenia zapowiedzi przedślubnych w Kościele
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Der Rechtsgrundsatz der Pflichtverkündigung der voreheliehen Aufgebote in der Kirche
Die Institution der vorehelichen Aufgebote hat sich in ersten Jahrhunderten des Kirchendaseins gestaltet, um die heimliche Eheschließung zu verhindern und die kanonischen Hindernisse auszuschließen. Ihre rechtliche Existenz ist während des christlich-partikulären Gerichtshofes 1197 in Frankreich und 1200 in England sanktioniert worden. Die öffentliche Pflichtverkündigung in der katholischen Kirche ist anhand des Enlschlußes des lateranischen Konzils in Jahre 1215 eingeführt worden. Die späteren Regelungen betrafen die Verallgemeinerung und erst das Kanonische Grundgesetz 1917 betonte noch einen Daseinsaspekt dieser Institution wie das Brautpaargute. In Bezug auf die Ostkirchen funktioniert die voreheliche Verkündigung erst seit 1949.
Seit dem Jahre 1963 läßt sich die Erweiterung der Bischofskompetenz auf dem Gebiet der vorehelichen Aufgebote wahrnehmen. Es ist durch die Konvention Kan. 1067 des Kodexes des kanonisches Rechts in Jahre 1983, die die entsprechenden Normen der Episkopatskonferenzen gefassen worden. Zur Zeit gilt, anhand des partikulären Kirchenkonzils, die Vorbereitungsbeschreibung zur Eheschließung in der Kirche (11. März 1987).
Die Hauptaufgabe der Beschreibung der Eheschließung besagt, daß die Ehe keine individuelle und private Sache des Brautpaars ist. Es ist ein Ereignis der ganzen kirchlichen Gemeinschaft. Im Folge dessen kommt es zur Verschiebung des Akzents aus der Gegenwirkung der heimlichen Eheschließung, Ehewürde und ihrer Wichtigkeit zugunsten des Guten der zukünftigen Ehegatten und der ganzen christlichen Gemeinschaft. Der obige Artikel schildert die Besprechung des polnischen Episkopats der Eheschließung in der Katholischen Kirche (11. März 1987). Er bespricht den historisch-rechtlichen Abriß der Aufgebote theoretisch-rechtliche Begründung ihrer Verkündigungspflicht und die rechtlichen Lösungen in der polnischen Kirche.
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