Alkoholizm jako podstawa orzeczenia nieważności małżeństwa
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Alkoholismus als Grund für die Erklärung der Ehenichtigkeit
Eine der Ursachen für die Unfähigkeit einer Person, ihren wesentlichen Ehepflichten nachzukommen, bildet der Alkoholismus. Diese Unfähigkeit muß bereits im Augenblick der Eheschließung objektiv bestanden haben und dann die tatsächliche Ursache für das Scheitern der Ehe bilden. Der Alkoholismus tritt oft bereits vor der Eheschließung als spezifische psychische Abhängigkeit vom Alkohol zutage, auch wenn dieser Zustand von der Umgebung der betreffenden Person nicht immer als Abhängigkeit erkannt wird. In vielen Fällen erwächst sie auf dem Boden der sozialen und psychischen Bedingungen dieser Person im jugendlichen Alter. Es gibt klassische Beispiele von Verhaltensweisen und Haltungen, die von einer solchen Abhängigkeit zeugen. Auch der kausale Zusammenhang zwischen der „dem Alkohol zugeneigten Persönlichkeit“ in der Zeit der Eheschließung und dem späteren Scheitern der Ehe kann bewiesen werden. Der Nachweis des Alkoholismus als Ursache für die Unfähigkeit einer Person, ihren Ehrenpflichten nachzukommen, erfordert eine entsprechende Vernehmung der Zeugen sowie die Heranziehung eines Psychologen als Sachverständigen.
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