Ochrona trwałości małżeństwa w prawie kanonicznym i polskim oraz w Konkordacie z 28 lipca 1993 roku
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Die „Perpetuitas” der Ehe im kanonischen und polnischen Recht und im Konkordat vom 28.07.1993
Das kanonisches Recht schütz nicht nur die Dauerhaftigkeit, sondern auch die Unauflöslichkeit der Ehe. Das polnische Recht schützt nur die Dauerhaftigkeit der Ehe, aber nur theoretisch und nicht konsequent. Die Unterschiede in beiden Rechtssystemen liegen in den Normen bezüglich der Ehevorbereitung, Eheschließung, Eheauflösung, Ehenichtigkeitserklärung und Separation.
Das Inkrafttreten des polnischen Konkordats kann die Position von Ehe und Familie sowie ihre Stabilität fördern. Es kann eine intensive Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche und den staatlichen Behörden zum Wohl der Familie ermöglichen.
Nach der Konkordatsnovellisierung des polnischen Rechts können auch die anderen Kirchen in Polen dieselbe Anerkennung der kirchlichen Eheschließung und dieselben Möglichkeiten der Zusammenarbeit erhalten.
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