Zakres i znaczenie pomocy wzajemnej małżonków według współczesnej nauki Kościoła
Abstrakt
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Umfang und Bedeutung der gegenseitige Hilfe in der Ehe Gemäß der gegenwärtigen Lehre der Kirche
Die Arbeitsdokumenten und Schlußdokumenten des 2. Vatikanischen Konzils machen die Leistung der Hilfe in der Ehe und ihre Ziele sichtbar. Die Ehegatten sollen sich gegenseitig durch die gemeinsame Erfüllung der Pflichten und durch gemeinsame Handlungen helfen.Dadurch wird immer mehr ihre Einheit gefestigt.
Die gegenseitige Hilfe umfaßt alle Bereiche des Ehelebens, d.h. die materiellen, geistigen, persönlichen, familiären und beruflichen Angelegenheiten. Jeder Ehemann und jede Ehefrau sollen sich immer darum bemühen, die eigentlichen Bedürfnisse des anderen zu befriedigen.
Im Codex von 1917 war die gegenseitige Hilfe deutlich als eines der Zwecke der Ehe genannt.Im geltenden kanonischen Gesetzbuch spricht man expressis verbis über die Hilfe in der Ehe nicht.Nur vom c. 1135 über die gleichen Rechte und Pflichten der Eheleute hervorgeht, daß sie gemeinsam alle Schwierigkeiten überwinden sollen, sich also gegenseitig in jeder Hinsicht helfen sollen.Das neue Gesetzbuch der Kirche spricht genau über das Wohl der Eheleute und über die Gemeinschaft des Ehelebens, die doch ohne gegenseitige Hilfe unmöglich wären.
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