Kompetencje konferencji episkopatu dotyczące przygotowania do małżeństwa
Abstrakt
Die Kompetenzen der Bischofskonferenz Bezüglich der Ehevorbereitung
Der kirchliche Gesetzgeber durch Berechtigung der Bischofskonferenzen für Erlass der Partikularnormen im Bereich der Ehevorbereitung hat ein guter Beispil gegeben für Kompromis zwischen Sorge um einheit des kanonisches Rechts für die ganze Kirche und Anpassung zur Bedingungen in Teilkirchen. In etwa 20% Kodexnormen über Ehevorbereitung ist Vollmacht für Bischofskonferenze gegeben.
Jede Bischofskonferenz ist verpflichtet die volgende Normen in Bereich der Ehevorbereitung zu erlassen: bezüglich Verlöbnis, Prüfung der Brautleute, Formulare für Ehevorbereitungsprotokoll, Kundgabe der beabsichtigten Ehe, andere geeignete Mittel für die Nachvorschungen vor einer Eheschliessung und Normen bezüglich der Weise der Ablegung der Versprechen vor der Schliessung einer konfessionsverschiedenen Ehe. Die Bischofskonferenz kann auch ein höheres Alter zur erlaubten Eheschliessung festsetzen.
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