Ekskomunika w Dekretałach Grzegorza IX
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Exkommunikation in den Decretales Gregorii IX
Decretales des Gregor IX war die erste promulgierte Sammlung des allgemeinen Kirchenrechts. Der Systematik des Bernard von Pavia gemäss, das fünfte Buch der Decretales enthält das Strafrecht. Der XXXIX Titel enthält LX Capitula mit den Exkommunikationsanktionen. Jedem, der einen Geistlichen geschlagen hat, das Kirchenrecht drohte mit der Exkommunikation. Mit der Exkommunikation bestrafte das Dekretalenrecht auch andere Delikte, z. B. die Häresie. Niemand durfte mit den Exkommunizierten in Kontakt stehen. Es gab eine kleinere Exkommunikation und eine größere Exkommunikation. Die Exkommunikation war die Strafe latae sententiae und auch ferendae sententiae. Befreien von der Exkommunikation konnte nur der Papst. Wenn jemand zum Papst nicht gehen konnte, auf eine Empfehlung des Papstes hin, konnte es ein Bischof oder ein Presbyter tun.
Copyright (c) 2008 Roczniki Nauk Prawnych
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License.