Prawa pacjenta w polskim systemie prawa
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Patientenrechte im Polnischen Rechtssystem
Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens im Rahmen einer Heilbehandlung. Es besteht im polnischen Rechtssystem keinen einheitlichen Katalog von Patientenrechten. Sie sind in den verschiedenen Rechtsakten verankert worden. Unter diesen Rechten kann man vor allem solche Rechte finden wie: das Selbstbestimmungsrecht, das Prinzip der Einwilligung, also das Verbot von Behandlungen ohne Zustimmung des Patienten, das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft (aber keine „Erfolgsgarantie”), das Recht auf freie Arztwahl, das Recht auf Aufklärung, das ist eine für den Laien verständliche Erklärung der Diagnose, also die wahrheitsgemäße Beschreibung der Krankheit und ihrer wahrscheinlichen Folgen der Therapie, die Beschreibung der Behandlungsalternativen, der Risiken, insbesondere der Nebenwirkungen und der Erfolgsaussichten, das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte.
Dazu kommen noch etwa das Recht auf würdevolle Behandlung, Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse, ausreichende Besuchsmöglichkeiten. Im Falle der Mißachtung von Patientenrechten es besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 448 des poln. BGB.
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