Typ i indywidualność w praktyce prawnej
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Typus und Individualität in der Rechtlichen Praxis
Der Rechtsfall als der Gegenstand der juristichen Betrachtung weist zugleich generelle und individuelle Merkmale auf. Die juristische Betrachtung ist generalisierend, wen sie sich auf die Feststelung und Beurteilung von Artmerkmalen beschränkt und demgemäss auf Gleichbehandlung der Fälle nach übereinstimmenden Merkmalen gerichtet ist. Sie ist dagegen individualisierend, wenn sie sich der Einmaligkeit und Einzigkeit des Falles eröffnet.
Die generalisierende Behandlung kommt in der Form der rechtlichen Typenbildung zum Ausdruck. Sowohl für die Gesetzgebung wie auch für die Rechtsanwendung gilt, dass sie regelmässig vom Typus beherrscht ist. Dennoch spielt die Individualität im Recht eine weit grössere Rolle, als es dem ersten Anschein entspricht.
Diese kurze Übersicht hat ergeben, dass Typus und Individualität im Recht Phänomene sind, die in polarer Wechselbeziehung einander fordern und ergänzen, wobei der Schwerpunkt sich bald in die typiesierende, bald in die individualisierende Behandlung verlagern kann. So darf man sagen, dass keine Rechtsordung einseitig auf die typisierende, ebensowenig aber auch auf die Tendenz einer schrankenlosen Individualisierung gegründet werden kann.
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