Relacja prawa i moralności we współczesnej filozofii prawa

  • Antoni Kość

Abstract

[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]

Die Verhältnisbestimmung von Recht und Sittlichkeit in der modernen Rechtsphilosophie

Zunächst müssen wir bei der Aufgliederung des Bereiches der Sittlichkeit vier Arten unterscheiden: die autonome Sittlichkeit; die Hochethik der religiösen Systeme; die Sozialmoral; die Humanomoral. Bei der Betrachtung des Verhältnisses von Recht und Sittlichkeit das wichtigste ist das Verhältnis von Recht und Humanmoral. Eine Rechtsordnung ist ohne den Rückhalt der Humanmoral nicht denkbar. Da die Humanmoral die notwendigen Bedingungen für ein verträgliches, menschenwürdiges Zusammenleben bezeichnet und da ihre Prinzipien die notwendigen Verhaltensregeln dafür enthalten, sind damit auch die notwendigen Bedingungen für jegliches positive Recht festgelegt. Nur innerhalb der Rahmenrichtlinien der Humanmoral ist eine legitime Rechtssetzung möglich. Die Grundsätze der Humanmoral gehen den Normen des Rechts voraus. Sie stellen das ethische Apriori des Rechts dar. Zugleich sind sie dessen legitimierender Grund. Indem sie dem Recht verbindliche Richtweisungen geben, aber auch Grenzen setzen, wirken sie als Prinzipien des richtigen Rechts.

Published
2019-11-13
Section
Articles