Relacja prawa i wartości w społeczeństwie otwartym
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Verhältnis von Recht und Wert in der offenen Gesellschaft
Jeder, der Recht zu setzen und anzuwenden hat, muss sich an Werten orientieren. In der offenen Gesellschaft, in der das Recht sich aus den frei waltenden geistig-seelichen Kräften der Gesellschaft entwickelt, ist ausgeschlossen, das dem Recht ein von ihm zu realisierendes Wertsystem aufgezwungen wird. In der offenen Gesellschaft kommen nur solche Wertvorstellungen und Wertungen für die rechtliche Integration in Betracht, die aus der freien Wertauseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft erwachsen sind. Ein solches Wertsystem ist in der sozialen Wertordnung gegeben. Diese bietet die Wertmaßstäbe für die rechtliche Beurteilung von Lebensfallen.
Von der anderen Seite her gesehen, es handelt sich ebenso um das Bedürfnis der Gesellschaft zur Verbindung der Wertordnung mit dem Recht. Die Verbindung zwischen dem Recht und dem Wertsystem der Gesellschaft ist eine so enge, das man von einer Rezeption der sozialen Wertordnung durch das Recht sprechen kann. Es ist klar, das das Recht sich der Forderung des Wertstrebens mit den ihm zur Verfugung stehenden Mitteln zu widmen hat. In diesem Sinne ist das Recht Hüter der sozialen Wertordnung.
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