Podstawowe założenia ustawy o doradztwie podatkowym
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Die Grundvoraussetzungen des Gesetzes über die Steuerberatung
Vorliegender Artikel ist dem neu verabschiedeten Gesetz über die Steuerberatung gewidmet.
Diese Regelung gründet sich auf folgende Grundvoraussetzungen:
- Die Ausübung der Steuerberatung bleibt genau bestimmten Trägem Vorbehalten.
- Die Entscheidung über die Eintragung in das Register der befugten Steuerberater trifft das entsprechende Selbstverwaltungsorgan dieser Berufsgruppe, im Falle juristischer Personen dagegen der Finanzminister. Von ihnen wird ein Register aller zur Ausübung der Steuerberatung befugten Träger geführt.
- Diese zur Ausübung der Steuerberatung befugten Träger erhalten einen entsprechenden Titel, der rechtlich geschützt ist und es den Steuerzahlern ermöglicht, die zur Ausübung dieser Tätigkeit berechtigten Träger von denen ohne solche Befugnisse zu unterscheiden.
- Die Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, für den Fall einer Klientenschädigung bei der Ausübung ihres Berufes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Die in das erwähnte Register aufgenommenen Steuerberater werden damit automatisch Mitglieder der Landeskammer für Steuerberater, die ihr berufliches Selbstverwaltungsorgan bildet.
- Die Ausübung der Steuerberatung durch Unbefugte wird bestraft.
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