Małżeństwo wspólnotą skierowaną do świętości
Abstract
[Abstrakt tylko w j. niemieckim / Abstract only in German]
Ehe als eine Heiligende Gemeinschaft
In Arbeitsdokumenten und Schlußdokumenten des 2. Vatikanischen Konzils spricht man viel über die Heiligung der Eheleute und über das Pflicht der Bestrebung der Eheleute nach immer größere Heiligkeit.Die wichtigsten Aussagen in diesem Sinne sind in folgende drei Konzilsschlußdokumente: in Lumen gentium, in Gaudium et spes und in Apostolicam actuositatem. Dort steht klar, daß jede Ehe die Ehegatten zur Heiligung und Erlösung führen soll.Durch Erfüllung dieser Berufung wandelt sich die Familie in „Hauskirche” um. Die christliche Ehe hat einen breiteren Sinn als die natürliche Ehe. Sie soll immer eine Quelle der Gnade und der Heiligkeit sein.
Im c. 835 § 4 stellt der Gesetzgeber fest, daß Eltern, die das Eheleben im christlichen Geiste führen, und die Kinder christlich erziehen, ihren Anteil an der Heiligung haben.Alles das, was das Eheband festigt, also alle alltäglichen Opfer und das Bewahren der Treue, sind die Quelle der Heiligung der Eheleute. Im c. 226 § 1 spricht der kirchliche Gesetzgeber, daß die Ehegatten gemäß ihrer eigenen Berufung die besondere Pflicht haben, durch Ehe und Familie am Aufbau des Volkes Gottes mitzuwirken. Sie sollen die Kirche in sich selbst, in ihrem Ehegatten (oder Ehegattin), in ihrer Familie und in ihrer Umgebung bauen.
In „Familiaris consortio” erinnert Johannes Paul II., daß die allgemeine Berufung zur Heiligkeit auch an die Ehegatten und an die christlichen Eltern gerichtet ist.Er lehrt ausdrücklich, daß die Ehegatten durch die genaue Erfüllung alltäglicher und ehelicher Aufgaben immer mehr „der eigenen Vollkommenheit und der beiderseitigen Heiligung nähern” (Nr56). Die Ehe und Familie sind also die heiligende Gemeinschaften.
Copyright (c) 1994 Roczniki Nauk Prawnych
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License.